Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1.
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Treatfair GmbH (im Folgenden "TREATFAIR" genannt) im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Erbringung von Internetangeboten. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen TREATFAIR und den Personen, die ihre Leistungen in Anspruch nehmen (im Folgenden "Nutzer" genannt).
1.2.
Die Mitarbeiter von TREATFAIR sind nicht berechtigt, von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu treffen, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.
1.3.
Soweit TREATFAIR dem Nutzer nach den vertraglichen Bestimmungen Leistungen eines Dritten verschafft, gelten hinsichtlich dieser Leistungen ergänzend die Vertragsbedingungen des Dritten, sofern sich der Nutzer von diesen vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise Kenntnis verschaffen konnte.
1.4.
Das Waren- und Dienstleistungsangebot von TREATFAIR nach diesen Bestimmungen richtet sich ausschließlich an juristische Person des öffentlichen Rechts, an öffentlich-rechtliches Sondervermögen und an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. TREATFAIR lehnt insoweit den Vertragsschluss mit einem Verbraucher ab. Der Nutzer erklärt bei Abschluss des Vertrags, dass er kein Verbraucher ist bzw. er Vertreter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
1.5.
Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers haben nur Gültigkeit, sofern TREATFAIR diese gesondert schriftlich anerkannt hat. Jedenfalls gilt unter den einzelnen Vereinbarungen folgende Hierarchie der Festlegungen:
- Änderungen entsprechend Ziffer 1.2.
- diese Bedingungen sowie die Anlagen
- Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Nutzers
Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten Bestimmungen.
2. Leistungen von TREATFAIR
2.1.
TREATFAIR stellt dem Nutzer über seine Internetangebote verschiedene Leistungen zur Verfügung. Die einzelnen Leistungen werden im Detail nachfolgend in den Ziffer 2.2. ff. dargestellt.
2.2. SaaS - LEISTUNGEN
2.2.1.
Sofern TREATFAIR dem Nutzer seine Leistungen über einen Internetserver mittels einer speziellen Software zur Verfügung stellt, beschränkt sich die Leistung von TREATFAIR bei der Übermittlung von Daten allein auf die Datenkommunikation zwischen dem von TREATFAIR betriebenen Übergabepunkt des eigenen Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Nutzer bereitgestellten Serverplatz. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist TREATFAIR nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu einem die Inhalte abfragenden Rechner ist daher nicht geschuldet.
2.2.2.
TREATFAIR erbringt die in den Ziffern 2.2. genannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der auf ein Jahr entfallenden Zeit abzüglich der nachfolgend definierten Wartungszeiten (Ziffern 2.2.2.1.) und abzüglich der nachfolgend definierten Zeiten der Störung des Geschäftsbetriebs (Ziffern 2.2.2.2.).
2.2.2.1.
TREATFAIR ist berechtigt, für 4 Stunden im Quartal in der Zeit von 24.00 –2.00 Uhr (MEZ / MESZ) Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.
2.2.2.2.
Als Störungen des Geschäftsbetriebs gelten die folgenden Umstände:
- Unterbrechungen durch höhere Gewalt
- kurzfristige Unterbrechungen des Betriebes, die erforderlich sind, um konkrete Gefährdungen durch einen möglichen Missbrauch durch Dritte (sog. Exploits) vorzubeugen oder zu verhindern (z.B. durch Updates)
2.2.3.
Als Dokumentation liefert TREATFAIR eine Online-Hilfe, die es erlaubt, Erläuterungen zu den Funktionalitäten während des Betriebs der Software abzurufen und auszudrucken. Eine weitergehende Dokumentation schuldet TREATFAIR nicht.
2.2.4.
Änderungen, Ergänzungen und Einschränkungen des Bestands der Software, insbesondere die Abkündigung einzelner Teile der Software, sind bei neuen Programmversionen im Rahmen einer allgemeinen Produktpolitik von TREATFAIR erlaubt. Im Übrigen gilt Ziffer 13.
2.3. Veröffentlichung von Beiträgen
2.3.1.
Die Beiträge werden vom Nutzer in digitalisierter Form bereitgestellt. Erfolgt die Bereitstellung nicht in digitalisierter Form, so kann TREATFAIR die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen nicht sicherstellen.
2.3.2.
Für den Inhalt der Beiträge (unter anderem Texte, Bilder, Grafiken und Links), die der Nutzer über das Portal von TREATFAIR zugänglich macht oder verbreitet, ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich.
2.3.3.
Es ist verboten, Inhalte über das Portal von TREATFAIR zugänglich zu machen oder zu verbreiten, wenn und soweit mit diesen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Es ist dem Nutzer insbesondere untersagt,
· Beleidigende, diskriminierende oder unwahre Inhalte zu verbreiten;
· Beiträge im Namen Dritter einzustellen, ohne dafür bevollmächtigt zu sein;
· urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne die entsprechenden Nutzungsrechte zu verbreiten;
· wettbewerbswidrige Handlungen über das Portal von TREATFAIR vorzunehmen.
Auch in folgenden weiteren Fällen kann bzw. darf eine Veröffentlichung von Beiträgen auf dem Portal von TREATFAIR nicht erfolgen:
· Beiträge, die den auf dem Portal von TREATFAIR eingerichteten Kategorien nicht zugeordnet werden können;
· Beiträge, die sich in Art oder Umfang nicht in einem sinnvollen Rahmen halten;
2.3.4.
TREATFAIR ist berechtigt, Beiträge zu löschen und nicht zu archivieren, die gegen die Regelungen von Ziffer 2.3.3. verstoßen. Darüber hinaus behält sich TREATFAIR die folgende Rechte vor:
· Meldungen strukturell zu verändern (z.B. Absätze einzufügen).
2.3.5.
Weiterhin ist TREATFAIR berechtigt, Beiträge gänzlich aus dem System zu entfernen, wenn dies unter Abwägung der Interessen des Nutzers und der Interessen von TREATFAIR als notwendig erscheint.
2.4. Stellenanzeigen
2.4.1.
Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Stellenanzeige“ haben eine feste Vertragslaufzeit, wobei der Nutzer hier die Möglichkeit hat, über das Portal von TREATFAIR eigene Stellenanzeigen zu veröffentlichen.
2.4.2.
Die Ziffer 2.3.2. bis 2.3.5. geltend entsprechend. Eine automatische Verlängerung nach Ziffer 4.1. findet bei den Stellenanzeigen nicht statt.
2.4.3.
Der Nutzer gestattet TREATFAIR die Nutzung aller veröffentlichen Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) in den sozialen Medien (Facebook, Instagram, Linkedin etc.).
2.5. Initiativbewerbungsbutton
2.5.1.
Die Verträge über Leistungen der Produktgruppe „Initiativbewerbungsbutton“ haben eine feste Vertragslaufzeit.
2.5.2.
Die Ziffer 2.3.2. bis 2.3.5. geltend entsprechend.
2.5.3.
Die Ziffer 2.4.3. gilt entsprechend.
2.6. Personalmatching
2.6.1.
Über das Internetangebot von TREATFAIR besteht für den Nutzer die Möglichkeit, mit qualifizierten Fach- und Führungskräften, die auf Stellensuche sind (im folgenden „Kandidaten“ genannt), Kontakt aufzunehmen. Auf dem Internetangebot von TREATFAIR haben die Kandidaten die Möglichkeit, anonymisierte Bewerberprofile zu erstellen. Nutzer können dann die anonymen Profile der Kandidaten durchsuchen und interessante Kandidaten ansprechen, um ihnen Stellen anzubieten. Unter den nachfolgenden Bedingungen erhält TREATFAIR für das erfolgreiche Matching eines Kandidaten ein Entgelt.
2.6.2.
Der Nutzer hat die Möglichkeit, über das Internetangebot von TREATFAIR die Kontaktdaten eines Kandidaten anzufordern (im „Kontaktdatenanforderung“ genannt). Mit der Zusendung der Kontaktdaten von TREATFAIR an den Nutzer gilt dieser Kandidat als von TREATFAIR vorgeschlagen.
2.6.3.
Schließt der Nutzer (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen i.S.d § 15 AktG) innerhalb von 12 Monaten nach einer Kontaktdatenanforderung mit einem von TREATFAIR vorgeschlagenden Kandidaten einen Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede, so ist der Nutzer verpflichtet, an TREATFAIR ein Matchingentgelt zu zahlen. Bei wiederholter Kontaktanforderung gilt der Zeitpunkt der jüngsten Kontaktanforderung. Der Anspruch auf Zahlung eines Matchingentgelts entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen dem Nutzer und dem Kandidaten (nachfolgend „Abschlusszeitpunkt“ genannt). Der Anspruch auf Zahlung eines Matchingentgelts besteht auch dann, wenn zum Abschlusszeitpunkt dieser Vertrag bereits beendet ist.
2.6.4.
Falls sich ein von TREATFAIR vorgeschlagener Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate vor dem Abschlusszeitpunkt bereits im Bewerbungsprozess beim Nutzer befunden hat bzw. sich noch befindet, gilt dieser Nutzer nicht als von TREATFAIR vorgeschlagen, wenn der Nutzer TREATFAIR in Textform binnen 5 Werktagen ab Vorschlag des Kandidaten durch TREATFAIR über diesen Umstand informiert hat. Auf Verlangen von TREATFAIR erbringt der Nutzer binnen 10 Werktagen einen entsprechenden Nachweis, wann und wie der Nutzer zuvor Kenntnis von dem Kandidaten erlangt hat.
2.6.4.
Die Höhe des Matchingentgelts ergibt sich aus der bei der jeweiligen Kontaktdatenanforderung gültigen Preisliste von TREATFAIR.
2.6.5.
Die zu zahlende Matchingprovision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.6.6.
Bei nachträglicher Kündigung, Aufhebung oder sonstiger Beendigung des vermittelten Vertrages findet keine Rückerstattung der Matchingprovision statt, sofern sich aus der Preisliste von TREATFAIR nichts Abweichendes ergibt.
2.6.7.
Kommt ein Vertrag gemäß Ziffer 2.6.3. zwischen dem Nutzer und dem Kandidaten zustande, informiert der Nutzer TREATFAIR eigeninitiativ und innerhalb von 5 Werktagen ab Vertragsschluss (zwischen Nutzer und Kandidat) in Textform darüber. In diesem Fall übermittelt der Nutzer zusätzlich alle für die Entgeltberechnung notwendigen Informationen. Hierzu stellt der Nutzer sicher, dass der Kandidat sein Einverständnis zur Datenübermittlung erteilt hat, wonach TREATFAIR alle zur Berechnung notwendigen Informationen und Unterlagen erhalten und einsehen kann.
3. Übertragbarkeit der Leistungen
Erteilte Aufträge oder Bestellungen des Nutzers sind grundsätzlich nicht übertragbar und können nur vom intendierten Leistungsempfänger innerhalb des Auftragszeitraums genutzt werden. Der intendierte Leistungsempfänger ist grundsätzlich der Nutzer, der mit TREATFAIR den Vertrag abschließt. . Soll ein abweichender Leistungsempfänger bestimmt werden, so kann dies mit dem Auftrag entsprechend vermerkt werden.
4. Verlängerung der Verträge / Regellaufzeit
4.1.
Verträge mit einer festen Vertragslaufzeit verlängern sich, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, automatisch nach Laufzeitende zu gleichen Konditionen (insb. gleiche Preise, gleiche neue feste Vertragslaufzeit), sofern nicht 30 Tage vor dem jeweiligen Laufzeitende eine Kündigung in Textform erfolgt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Erklärung beim Vertragspartner.
4.2.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde haben Verträge mit einer festen Vertragslaufzeit immer eine Laufzeit von 12 Monaten. Die konkrete Vertragslaufzeit wird im Übrigen seitens des Nutzers bei der Buchung des jeweiligen Produkts festgelegt.
4.3.
Alle übrigen Verträge sind mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.
5. Entgelt, Rechnung und Fälligkeit
5.1.
Das vom Nutzer geschuldete Entgelt richtet sich nach dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag.
5.2.
Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.
5.3.
Das Entgelt für die Inanspruchnahme der Leistungen von TREATFAIR wird unverzüglich nach Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen gebuchten Leistungen zu Beginn der vereinbarten (Mindest-)Laufzeit. Das Entgelt ist fällig binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Nutzer.
5.4.
Die Rechnung wird dem Nutzer je nach Vereinbarung in Papierform oder online in elektronischer Form (nachfolgend kurz „Online-Rechnung“ genannt) zur Verfügung gestellt. Sofern die Zurverfügungstellung einer Online-Rechnung vereinbart ist, erhält der Nutzer die Rechnung per E-Mail an eine vom Nutzer zu benennende E-Mail-Adresse zugesandt. Ein Anspruch auf Überlassung einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des §14 Abs. 3 UStG besteht nicht. Ersatzweise zur direkten Rechnungsüberlassung per E-Mail sendet TREATFAIR eine E-Mail mit der Anzeige der Verfügbarkeit der Online-Rechnung im Portal von TREATFAIR.
6. Leistungserbringung durch Dritte
TREATFAIR darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen. Der Nutzer kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
7. Termine und Fristen
7.1.
Termine und Lieferfristen gelten zu Lasten von TREATFAIR ausschließlich dann als fix, wenn diese in Textform als fix vereinbart wurden. Andernfalls sind die Termine und Lieferfristen für TREATFAIR lediglich unverbindliche Orientierungshilfen.
7.2.
Soweit und solange von TREATFAIR geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können, haftet TREATFAIR nicht für die Verzögerung. Ein Recht des Nutzers zum Vertragsabbruch besteht in solchen Fällen nur, soweit Vertragserfüllung für ihn auch unter Berücksichtigung der Belange von TREATFAIR unzumutbar ist.
8. Rechteeinräumung
8.1.
An urheberrechtlich geschützten Werken (z.B. Texten, Fotos), die der Nutzer auf TREATFAIR veröffentlicht (z.B. Pressemitteilungen) bzw. TREATFAIR zur Nutzung zur Verfügung stellt (z.B. zur Weiterverbreitung an Dritte), räumt der Nutzer TREATFAIR ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Übertragen werden insoweit insbesondere das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Ferner überträgt der Nutzer das Bearbeitungsrecht an diesen Werken.
8.2.
TREATFAIR ist berechtigt, Dritten im Namen des Nutzers Nutzungsrechte an den Werken und zwar entsprechend dem Umfang nach Ziffer 6.1. einzuräumen.
9. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
9.1.
Der Nutzer darf gegen Forderungen von TREATFAIR nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.2.
Der Nutzer kann, sofern es sich nicht um fällige Ansprüche, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
9.3.
Außer im Bereich des § 354 a HGB kann der Nutzer Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von TREATFAIR abtreten.
10. Haftung von TREATFAIR
10.1.
TREATFAIR haftet gegenüber dem Nutzer nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch TREATFAIR verletzt werden. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.2.
Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von TREATFAIR bei Schäden, die nicht auf eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind, hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.
10.3.
Verletzt TREATFAIR fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, haftet TREATFAIR nur für den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
10.4.
Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von TREATFAIR - insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung - bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von TREATFAIR bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.5.
Die Einschränkungen der Ziffern 10.1. bis 10.4. gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von TREATFAIR, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
11. Haftung des Nutzers
11.1.
Der Nutzer garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm auf den Webseiten von TREATFAIR veröffentlichen Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.), die über die Angebote von TREATFAIR verbreiteten Inhalte und die TREATFAIR im Zusammenhang mit dem Vertrag bereitgestellten Inhalte für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und insoweit die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Insbesondere garantiert der Nutzer alle für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz-, Auswertungs- und GEMA-Rechte zu besitzen.
11.2.
Der Nutzer stellt TREATFAIR von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der der TREATFAIR durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Nutzer zur Verfügung gestellten Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die der TREATFAIR bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. TREATFAIR wird den Nutzer jedoch unverzüglich von vorzunehmenden Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. TREATFAIR darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Nutzer schließen. Andernfalls trägt TREATFAIR sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.
11.3.
Der Nutzer ist verpflichtet, TREATFAIR für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
11.4.
Soweit der Nutzer Meldungen über eine passwortgeschützte Webschnittstelle übermittelt, ist er für die Geheimhaltung des zugeteilten Usernamens und Passwortes (im Folgenden „Zugangsdaten“) verantwortlich. Er trägt die Verantwortung für einen Missbrauch der Zugangsdaten.
12. Geheimhaltung, Datenschutz
12.1.
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner bekanntwerdende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
12.2.
Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Nutzers werden elektronisch gespeichert. TREATFAIR verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrund-Verordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), zu beachten. Weitere Informationen hierzu stellt TREATFAIR in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.
13. Änderung der AGB, der Leistungen und der Preise
13.1.
Bei einer Änderung der für ein Dauerschuldverhältnis geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungspflichten von TREATFAIR und der Preise durch TREATFAIR, wird die jeweilige Neufassung bzw. die neuen Leistungspflichten bzw. die jeweils neuen Preise frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung beim Nutzer Vertragsinhalt, wenn TREATFAIR die Änderungen dem Nutzer in Textform unter Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs sowie unter Hinweis auf eine einmonatige Frist des Widerspruchs nach Zugang der entsprechenden Erklärung mitteilt und der Nutzer nicht binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung widerspricht.
13.2.
Erfolgt ein Widerspruch nach Ziffer 13.1. wird der Vertrag unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
13.3.
Unwesentliche Änderungen, Ergänzungen und Einschränkungen des Bestands der von TREATFAIR verwendeten Software, insbesondere die Abkündigung einzelner Teile der Software, sind bei neuen Programmversionen im Rahmen einer allgemeinen Produktpolitik von TREATFAIR erlaubt.
14. Schlussbestimmung
14.1.
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2.
Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart. Die Gerichte in Stuttgart sind ferner zuständig, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
14.3.
Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, Stuttgart.
14.4.
Kündigung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und Abmahnung bedürfen der Textform. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel.
14.5.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.